E-Rechnung 2027: Was Ihr Betrieb jetzt umstellen muss.
Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 müssen viele sie auch versenden. Wer das nur technisch erfüllt, hat ein Pflichtprogramm. Wer den Belegfluss dabei neu ordnet, spart jeden Monat Zeit — bis zum Steuerberater.
Ein Fundament ist im Regelfall in vier Wochen produktiv. Wer kurz vor der Frist umstellt, braucht länger.
Drei Stichtage
| Ab | Pflicht | Für wen |
|---|---|---|
| 01.01.2025 · gilt bereits | E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform verarbeiten | alle Unternehmen im Inland, auch Kleinunternehmer |
| 01.01.2027 | E-Rechnungen versenden (B2B) | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz |
| 01.01.2028 | E-Rechnungen versenden (B2B) | alle Unternehmen |
Was zählt als E-Rechnung: XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931 (ZUGFeRD ab Version 2.0.1, nicht die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung.
Nicht betroffen: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen nicht versenden, aber empfangen.
Betrifft Sie die Pflicht?
Drei Fragen, ein Klick pro Frage — Sie sehen sofort, welche Frist für Ihren Betrieb gilt. Ohne Formular, ohne E-Mail-Adresse.
Beantworten Sie alle drei Fragen — die Einordnung erscheint direkt hier.
Pflicht erfüllen reicht nicht
Eine E-Rechnung ist maschinenlesbar. Genau das macht sie wertvoll: Sie muss nicht mehr abgetippt werden.
Eingang
Die Rechnung kommt per E-Mail.
Auslesen
Daten werden ausgelesen und Lieferant und Bestellung zugeordnet.
Freigabe
Ein Mensch prüft und gibt frei.
Übergabe
Buchung bzw. Export an den Steuerberater (DATEV).
Ablage
Revisionssicher, ohne Ordner.
Was wir bauen
Beleg: Landförster — 100 % der Rechnungs-PDFs automatisch ausgelesen statt abgetippt.
Das Original ist die Datei
Bei einer E-Rechnung ist die strukturierte Datei das Original. Sie muss unveränderbar aufbewahrt werden — als Buchungsbeleg acht Jahre. Ein Ausdruck oder ein PDF-Ordner auf dem Netzlaufwerk reicht nicht.
Und die Registrierkasse?
Das Bundeskabinett hat am 23.09.2026 einen Gesetzentwurf zur Kassenpflicht beschlossen: Ab 01.01.2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr eine elektronische Kasse führen. Ausgenommen sind Betriebe mit höchstens 12.000 € Barumsatz im Jahr. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Fragen zur E-Rechnung
Reicht ein PDF per E-Mail noch?+
Bis Ende 2026 ja, wenn Ihr Kunde zustimmt. 2027 nur noch für Betriebe mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 nicht mehr.
Brauche ich dafür eine neue Software?+
Nicht unbedingt. Viele Systeme können E-Rechnungen erzeugen und lesen. Die eigentliche Frage ist, was danach mit der Rechnung passiert — ob sie automatisch weiterläuft oder abgetippt wird.
Was ist mit Rechnungen an Privatkunden?+
Die sind nicht betroffen.
Was macht mein Steuerberater dabei?+
Er bleibt für Buchung und Beratung zuständig. Wir sorgen dafür, dass die Daten fertig bei ihm ankommen. Für Kanzleien: Für Steuerberater.
Belegfluss jetzt ordnen, nicht im Dezember 2026.
30 Minuten, kostenfrei — direkt im Kalender buchbar.
Stand Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung — die verantwortet Ihr Steuerberater. Wir sorgen dafür, dass Ihr System die Anforderungen technisch erfüllt.